AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Bartsch Bürotechnik Inh. André Dreyer, nur für Unternehmer

1. Geltung der AGB
Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Lieferbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Sie gelten in jedem Fall nur für die Bestellung, für die sie getroffen wurde; für spätere Bestellungen gelten wieder diese AGB. Abweichende Vereinbarungen sowie Abreden, Zusicherungen etc. bedürfen der Schriftform. Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen Anwendung, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat. Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und etwaig damit beabsichtigte Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine zusätzlich zum Kaufvertrag erfolgte Beratungsleistung von Fa. Bartsch Bürotechnik zurückgeht.

2. Vertragsschluss
Die von der Fa. Bartsch Bürotechnik in Anzeigen und Katalogen mitgeteilten Preise sind freibleibend und nicht verbindlich. Dies gilt auch für individuell erstellte Angebote, solange eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde. Unsere Preise sind Bruttopreise, sie verstehen sich einschließlich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten fallen zusätzlich an und werden jeweils besonders ausgewiesen. Durch die schriftliche oder telefonische Bestellungen gibt der Kunden ein verbindliches Angebot ab. Unsere Annahme erfolgt ausdrücklich oder mit Lieferung oder Auftragsbestätigung innerhalb einer angemessenen Frist.

3. Liefer- und Leistungspflichten
Liefer- und Leistungspflichten der Fa. Bartsch Bürotechnik (Beschaffenheit der Kaufsache) richten sich nach den Herstellerangaben in deren Bedienungsanleitungen; Abweichungen bedürfen der schriftlicher Vereinbarung. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Wird die Fa. Bartsch Bürotechnik durch nicht selbstverschuldete oder durch nur mit unzumutbaren Aufwendungen zu überwindende Hindernisse (höhere Gewalt) in der Leistung gehindert, können wir den Leistungszeitpunkt verschieben oder die Leistung verweigern. Bei nicht von uns zu vertretenen Liefer- und Leistungsverzögerungen sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von einem Monat hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise die Leistung verweigern. Vereinbarte Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt, daß der Käufer die ihm obliegenden Pflichten (z. B. vereinbarte fristgerechte Anzahlung, etwaige Bereitstellung vollständiger Unterlagen) erfüllt hat. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit entsprechend und in angemessenem Umfang. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt ist. Der Käufer ist verpflichtet, in zumutbarem Umfang auch Teillieferungen anzunehmen. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden oder sonstiger, durch den Kunden verschuldeter, Verzögerungen geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über und die Fälligkeit des Kaufpreises tritt mit diesem Zeitpunkt ein. Fa. Bartsch Bürotechnik ist dann berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Die Kosten der Lagerung –auch bei Dritten- trägt der Kunde. Weiterer Schadenersatz gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.

4. Versand, Erfüllungsort und Transportschäden
Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Kunden mit einem Transportunternehmen nach unserer Wahl. Erfüllungsort ist der Sitz von Fa. Bartsch Bürotechnik in Reinbek. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten oder einen Teil davon übernehmen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über. Transportschäden soll der Kunde unverzüglich dem Transporteur und Fa. Bartsch Bürotechnik anzuzeigen.

5. Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich Fracht- und Verpackungskosten. Zahlungsverpflichtungen aus Rechnungen sind sofort ohne Abzug in bar zu erfüllen, bei Versand per Nachnahme. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unanhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt, einen Insolvenzantrag stellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, ist die Fa. Bartsch Bürotechnik zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von der Fa. Bartsch Bürotechnik gegenüber dem Käufer, unabhängig von der Fälligkeit, sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und wir sind berechtigt, uns aus der zurückgenommenen Ware im Wege des freihändigen Verkaufs zu befriedigen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, erheben wir gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren (bis € 30,-). Wir sind berechtigt, Zinsen in Höhe des von unseren Kreditgebern berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite bzw. 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Ist an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt, beträgt der Zinssatz 8% über dem jeweiligen Basiszins. Die Zinsen sind sofort fällig. Fa. Bartsch Bürotechnik ist ferner berechtigt, zusätzlich zu den Bankgebühren eine Kostenpauschale von € 30,00 für die Bearbeitung bei von der Bank nicht eingelöster Schecks oder von Rücklastschriften in Rechnung zu stellen. Alle o.a. Pauschalen stehen unter dem Vorbehalt, dass Fa. Bartsch Bürotechnik nicht ein größerer Schaden entstanden ist oder vom Käufer ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

6. Eigentumsvorbehalt
Fa. Bartsch Bürotechnik behält sich das Eigentum der gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen und noch entstehenden Forderungen vor, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes. Das gilt auch, wenn eine Leistung für bezeichnete Forderungen erfolgt sein sollte. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungshöhe um mehr als 20%, so werden auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von Fa. Bartsch Bürotechnik freigegeben. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für Fa. Bartsch Bürotechnik als Hersteller, jedoch ohne diese zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsgut tritt der Kunde sein hieraus resultierendes (Mit-) Eigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder der verbundenen Sache an uns ab. Die Weiterveräußerung (auch Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung) der Vorbehaltsware ist nur ohne Vereinbarung eines Abtretungsverbots im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Die Forderung wird schon jetzt an Fa. Bartsch Bürotechnik abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne daß es noch einer gesonderten Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf. Die Forderung darf nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt die Forderungen bis auf Widerruf einziehen. Eingezogene Beträge sind gesondert zu verwahren und unmittelbar an uns abzuführen. Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Er hat Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere auch durch Pfändungen) unverzüglich schriftlich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts eidesstattlich zu versichern.

7. Gewährleistung/ Haftung
Für Mängel der gelieferten Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir nach den folgenden Vorschriften Gewähr. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder wird sie innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, kann der Käufer wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Garantien werden vom Verkäufer nur bei besonderen Vereinbarungen übernommen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen oder technische Beschreibungen dient nur der Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Rechte aus § 437 BGB wahrnehmen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, richtet sich die Gewährleistungsfrist für alle von Fa. Bartsch Bürotechnik gelieferten Produkte nach dem Gesetz. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Sache, gewöhnliche Abnutzung und Eingriffe in die Sache durch von nicht von Fa. Bartsch Bürotechnik autorisierte Personen zurückzuführen sind, besteht keine Haftung. Eventuelle weitergehende Garantiezusagen des Herstellers bestehen als ein gesondertes Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller und können nicht gegen die Fa. Bartsch Bürotechnik geltend gemacht werden. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, solange der Käufer sich in Zahlungsverzug befindet. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat uns der Kunde vor Einsendung der Ware zu verständigen. Der durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entstandene Aufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Wir haften nicht für Mängel und Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäße Behandlung, Bedienung, auf unzureichende Instandhaltung, auf Einflüsse von Fremdgeräten oder -software zurückzuführen sind. Beanstandungen der Mengen oder offensichtliche Mängel der Beschaffenheit der gelieferten Ware einschließlich der fehlenden zugesicherten Eigenschaften sollen schriftlich gerügt werden. Mangelfolgeschäden sind in die Gewähr nur bei schriftlicher Zusicherung eingeschlossen, es sei denn, Fa. Bartsch Bürotechnik ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es handelt sich um einen Personenschaden; der Ausschluß gilt ebenso nicht für Ansprüche aus §§ 1 und 4 ProdukthaftpflichtG, Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung. Sofern Fa. Bartsch Bürotechnik fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden beschränkt auf den typischerweise entstehenden Sachschaden. Für Käufe, an denen kein Verbraucher beteiligt ist gilt zusätzlich: Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn er sie veranlaßt hat. Eine Einstandspflicht tritt in solchen Fällen nur ein, wenn die Kaufentscheidung des Kunden tatsächlich beeinflußt wurde.

8. Reparaturaufträge, Datensicherung
Die bei Auftragserteilung bezeichneten Fehlerbeschreibungen und Diagnosen sind lediglich Anhaltspunkte für die Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen, der Auftraggeber erhält eine Kopie. Der Kunde ist für eine vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie) ausschließlich und allein verantwortlich. Wird Fa. Bartsch Bürotechnik ein Datensicherungsauftrag erteilt, kann nicht zugesichert werden, daß die Datensicherung auch mit technisch vertretbarem Aufwand erfüllbar ist; die Auftragserfüllung steht insofern unter Vorbehalt. Bei im Kundenauftrag durchgeführten Arbeiten haftet Fa. Bartsch Bürotechnik nicht für eine hieraus resultierende Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter. Der Kunde hat uns von allen hieraus resultierenden Forderungen freizustellen und etwaige Prozeßkosten angemessen zu bevorschussen. Der bei einer Fehlersuche entstandene und nachgewiesene Aufwand wird dem Kunden dann in Rechnung gestellt, wenn die Fehlerermittlung und -beseitigung scheiterte, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat, oder der Kunde verschuldet vereinbarte Termine nicht einhielt oder der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.

9. Fernabsatzgesetz
Der Vertrag mit dem Kunden unterliegt nur dann den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes, wenn ein Verbraucher beteiligt ist. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Unternehmer, nicht für Verbraucher.

10. Gerichtsstand
Für den Fall, daß der Kunde Kaufmann i.S. des HGB ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, Reinbek festgelegt.

11. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

Stand +49 40 7229277

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